TOROCIT © 2024
Made by Horst-Peter Wagner
Torocit, Inhaber Torsten Rolland, M.A.,e.K.
Handelsregister Bayreuth , HRA 4459
Kulmbacher Straße 27 A
95460 Bad Berneck
Version 09/21
Unsere AGBs - unser Anliegen:
AGBs nichtkaufmännischer Verkehr
für Luftreiniger, coppa-Ersatzfilter & Schutzmasken
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen - Bitte beachten Sie: für den
kaufmännischen Verkehr gelten gesonderte AGBs (siehe Menüpunkt „AGBs“).
I.
Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir
können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte
Ware zusenden.
II.
Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B.
Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und
Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere aus-
drückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers
nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I.
annehmen, sind diese Unterlagen
uns unverzüglich zurückzusenden.
III.
Preise und Zahlung
1.
In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten)
enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht)
enthalten.
2.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte
Konto zu erfolgen. Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer
Vereinbarung zulässig.
3.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Erhalt der
Rechnung zu bezahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines
höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen
höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die
Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte
Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich
niedrigerer Höhe angefallen ist.
IV.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt,
wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag
geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
V.
Lieferzeit
1.
Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind
unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche
Angaben.
2.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3.
Der Besteller kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer
angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen
Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus
anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine
angemessene Nachfrist zur Leistungsbewirkung setzen. Wenn wir die
Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt,
vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem
Besteller bleibt seinerseits
vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in
der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger
entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
5.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines
Lieferverzuges bleiben unberührt.
VI.
Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
2.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn
übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist
er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und
Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu. Müssen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf
eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht
übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu
benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen
Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns
entstandenen Ausfall.
3.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den
Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt
sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der
umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als
Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns
anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum
oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen
gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab,
die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt
an.
4.
Wir geben die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
frei, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
übersteigt.
VII.
Gewährleistung und Mängelrüge
1.
Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen
Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen
oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,
2.
Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns
vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem
Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er
nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen
Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung
verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen
zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
3.
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch
berechtigt, die vom
Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des
Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den
Besteller
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der
Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes
ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt
vom Vertrag erklären.
4.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des
Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht
des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt
davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und
der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder
unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile
derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben
hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem
Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber
nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann,
wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der eschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
5.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten
betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur,
soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht
vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten
auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
6.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
7.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.
Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Diese Frist
gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
VIII.
Sonstiges
1.
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).
2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.